Kosten

Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Eine Überweisung vom Kinder- oder Hausarzt wird nicht benötigt. Lediglich die Gesundheitskarte bzw. Krankenkassenkarte muss mitgebracht werden.

Private Kassen und Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und von der Beihilfe vollständig übernommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf und erfragen Sie Ihre Vertragskonditionen und lassen sich die Unterlagen für einen Psychotherapieantrag zuschicken. Die Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

 

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst tragen. Diagnosen und die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung werden somit nicht bei der Krankenkasse dokumentiert. Die Preise orientieren sich an der GOP.